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Presseschau

Mindeststandards für die Kennzeichnung von Online-Videos

11. November 2015
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Die Landesmedienanstalten hätten einen Leitfaden dazu vorgelegt, in welchen Fällen und welcher Form in eigenproduzierten Online-Videos Werbung zu kennzeichnen ist, meldet die Medienkorrespondenz. Die Hinweise richteten sich vor allem an Nutzer, die ihre Videos über das marktführende, zum US-amerikanischen Internet-Konzern Google gehörende Portal YouTube verbreiten, gelten aber auch für Macher, die ihre Videos auf andere Social-Media-Plattformen hochladen. Die Landesmedienanstalten erklärten in der Übersicht die werberechtlichen Rahmenbedingungen, die für im Netz veröffentlichte Videos gelten. Dabei handle es sich gewissermaßen um Mindeststandards, die anhand von sechs Beispielfällen erläutert werden (etwa am Fall der Präsentation eines selbst gekauften Produkts oder der Verwendung eines kostenlos von einem Unternehmen zugeschickten Produkts): Medienanstalten veröffentlichen Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung in YouTube-Videos (frei zugänglich)

    Auf den Seiten der Medienanstalten: Antworten auf Werbefragen in sozialen Medien (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)

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