Wie aber stehe es um die Kennzeichnungspflicht für Werbung? Karl-Nikolaus Peifer, Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität Köln dazu in der FAZ: „Redaktionelle Inhalte müssten klar von Werbeinhalten getrennt werden.“ Was für Print und Fernsehen geregelt sei, müsse auch für das Internet geregelt werden. Es fehle für Werbung auf Instagram eine verlässliche rechtliche Grundlage. Im Gewand der Authentizität
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