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Presseschau

Patentanwalt des IRT freigesprochen

5. Oktober 2017
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Die These, dass bei der Beurteilung von Potenzial beim Format MPEG und seiner kommerziellen Verwertung Fehler gemacht wurden – führte zu einer Klage gegen den zuständigen Patentanwalt. Er habe beim IRT (Deutschlandradio, Deutsche Welle, Österreichischer und Schweizer Rundfunk) einen Schaden von 200 Millionen Euro verursacht. Die Justiz bezweifle dies und spricht den Anwalt frei. Ein ausführlicher Artikel zu der Thematik findet sich von Klaus Ott in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe Nr. 229 vom 5.10.17, Medienseite). ARD, ZDF und die weiteren Träger des IRT (Deutschlandradio, Deutsche Welle, Österreichischer und Schweizer Rundfunk) hätten, so Ott, schon im Mai diesen Jahres eine interne Ermittlergruppe eingesetzt, die aufklären soll, ob bei der Beurteilung des Potenzials der Patentrechte und ihrer kommerziellen Verwertung Fehler gemacht worden seien. Und ob eigene Kontrollmechanismen nicht ausreichend gegriffen hätten. Wer hat’s gewusst?

    (frei zugänglich)

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