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UPDATE 06-2020: Infoblatt 4 zur Corona-Krise: Allgemeinverfügung und Drehgenehmigungen

17. März 2020
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Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
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Liebe Mitglieder,

gestern, 16. März 2020, wurden von verschiedenen öffentlichen Stellen sog. Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen keinerlei Drehgenehmigungen für öffentliche Orte mehr erteilt werden. Bedeutet das, dass Dreharbeiten jetzt insgesamt verboten sind?

Das ist entgegen teilweise anderslautender Mitteilungen nicht der Fall. Klar ist, dass keine neuen Drehgenehmigungen für Dreharbeiten im öffentlichen Raum erteilt werden und bestehende von den hierfür zuständigen Behörden auch widerrufen werden können. Umgekehrt betrifft die Allgemeinverfügung jedoch keine Dreharbeiten in geschlossenen Sets, an denen nur Mitwirkende und kein Publikum mitwirken. Wenn Publikum anwesend ist, dürfte es sich hingegen um eine Veranstaltung handeln, die untersagt ist. Wenn nur Mitwirkende dabei sind, handelt es sich um normale Arbeit, die ja gerade nicht untersagt ist und – bis auf Weiteres – weitergehen soll.

Die bayerische Allgemeinverfügung etwa betrifft „Veranstaltungen“ und „Versammlungen“. Was darunter genau zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert. Es spricht jedoch viel dafür, dass auch im öffentlichen Raum zur aktuellen Berichterstattung stattfindende Aufnahmen oder ein Interview mit einem Passanten, solange es dafür keiner Drehgenehmigung bedarf, keine „Veranstaltung“ oder „Versammlung“ darstellen.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Mathias Schwarz
Justiziar des Verbandes und
Justiziar der Sektionen Kino und Animation

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