Es geht um den Streit bezüglich der im Rundfunkstaatsvertrag bestehenden Klausel, dass die Online-Portale der Öffentlich-Rechtlichen einen „Sendungsbezug“ aufweisen müssten und nicht „presseähnlich“ sein dürften. Eine neue Studie dazu "verbiege die Realität" so Michael Hanfeld in der FAZ (online, 15.7.2017) ARD gibt zweifelhafte Online-Studie heraus
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