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Ergebnis

Verhaltenskodex der Produzentenallianz zu sexueller Belästigung und Gewalt

2. Mai 2018
Topic
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Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Empfehlung für die Mitgliedsunternehmen

Beschlossen vom Produzentenallianz-Gesamtvorstand am 2. Mai 2018

Präambel

Die Mitglieder der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen sind sich einig, dass sexuelle Belästigungen und Gewalt eine schwere Beeinträchtigung und Verletzung der Rechte jeder/jedes Einzelnen darstellen und dass in der deutschen Bewegtbildindustrie kein Platz für sie sein darf. Diese Verhaltensweisen stören nicht nur den Betriebsfrieden und belasten Arbeitsklima und kreative Zusammenarbeit, sondern sie gefährden den Ruf und das öffentliche Vertrauen der betroffenen Unternehmen und letztlich der Bewegtbildbranche insgesamt.

Ziel dieses Verhaltenskodex ist es, dass sexuelle Belästigungen und Gewalt am Arbeitsplatz vermieden werden und dass audiovisuelle Produktionen gemeinsam in gegenseitigem Respekt und in einer gewalt- und angstfreien Arbeitsatmosphäre hergestellt werden können.

Dieses Ziel soll erreicht werden,

  • indem mit diesem Kodex durch anschauliche und ausdifferenzierte Begriffsbestimmungen ein verbessertes Problembewusstsein geschaffen wird,
  • indem klare Erwartungen an alle Beteiligten formuliert werden, die durch interne und externe Fortbildungen vermittelt werden,
  • indem durch ein abgestuftes System von Reaktion und Sanktion möglichen Verstößen begegnet wird und
  • indem durch Beratung und Beschwerdemöglichkeiten den betroffenen Mitarbeiter(Innen) sowie Unternehmensvertreter(Innen) Unterstützung bei der Aufklärung von möglichen Fällen der sexuellen Belästigung verbindlich gewährt wird.

Der Verhaltenskodex ist eine Empfehlung der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen.

Anwendungsbereich

Dieser Verhaltenskodex betrifft alle im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung von dem Mitarbeiter/von der Mitarbeiterin erwarteten Aktivitäten und damit nicht nur Verhaltensweisen am unmittelbaren Arbeitsplatz, sondern auch bei arbeitsbedingten Treffen an sonstigen Orten. Die Pflicht, die Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen, sind auch Subunternehmern der Mitgliedsunternehmen und des Verbands selbst und deren Mitarbeiter(Innen) aufzuerlegen.

Begriffsbestimmung „sexuelle Belästigung“

Sexuelle Belästigungen im Sinne dieses Verhaltenskodex sind insbesondere in folgenden Fällen gegeben:

  • Sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die unter Strafe stehen, z. B. sexuelle Nötigung
  • Sexuelle Annäherungsversuche, die unter Ausnutzung von beruflichen Abhängigkeitsverhältnissen erfolgen oder mit dem Versprechen von beruflichen Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
  • Von den Kolleginnen bzw. Kollegen nicht gewolltes Zeigen, Verbreiten und öffentliches Nutzen von pornographischem Material, exhibitionistische Handlungen
  • Sexuelle Übergriffe, bei denen die persönlichen Grenzen des Kollegen/der Kollegin überschritten werden, z. B. sexuell bestimmter, aufgedrängter bzw. unerwünschter Körperkontakt
  • Wiederholte anzügliche Bemerkungen, Witze oder Gesten, z. B. über körperliche Vorzüge oder Schwächen in einem sexuellen Kontext
  • Stalking

Maßnahmen: Aufklärung und Prävention

Zu den erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Bekämpfung von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz gehört zunächst eine umfassende Aufklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Tatbestand der sexuellen Belästigung sowie über die angemessenen Reaktionen der Beteiligten und Sanktionen bei einer nachgewiesenen sexuellen Belästigung. Zur Information und Aufklärung werden dieser Verhaltenskodex und weitere Informationen intern kommuniziert und allgemeine Schulungen der Mitgliedsunternehmen und der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen veranstaltet. Dies gilt sowohl für unbefristet als auch für auf Produktionsdauer beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Maßnahmen: Vertrauliche Beratung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Falle einer möglichen sexuellen Belästigung das Recht auf ein persönliches, strikt vertraulich zu behandelndes Beratungsgespräch. Dafür stehen mindestens folgende Ansprechpartner(Innen) zur Verfügung:

  • Intern: betriebliche Beratungs- und Beschwerdestelle für Fälle möglicher sexueller Belästigungen (vgl. auch § 13 AGG)
  • Extern: „Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt“ (Arbeitstitel)
  • Extern: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Ablauf und Inhalt der Beratung sollten, wenn nicht besondere Gründe entgegenstehen, in Grundzügen protokolliert und gemäß aktueller Datenschutzregelungen aufbewahrt werden.

Maßnahmen: Reaktion und Sanktion

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen empfiehlt folgende Reaktionen und ggf. Sanktionen, je nach Schwere der möglichen Regelverletzung:

  • Empfohlene Reaktion von Betroffenen und Zeug(Inn)en
    • Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen des Vorfalls sollten – am besten sofort – im Rahmen des Zumutbaren auf die Unzulässigkeit des Verhaltens des Täters bzw. der Täterin hinweisen. Damit werden persönliche Grenzen gesetzt und die Regelverletzer in ihre Schranken verwiesen. Dabei sind die Zuschauer(Innen) eines Vorfalls aufgerufen, die betroffene Person offen zu unterstützen.
    • Betroffene und Zuschauer(Innen) werden ermutigt, derartige Vorfälle wenigstens in groben Zügen zu protokollieren. Dies hilft, auch in anderen Fällen bei dem/der selben möglichen Täter/Täterin zur Aufklärung von Fehlverhalten beizutragen, auch dann, wenn es sich um jeweils für sich genommen kleine Grenzüberschreitungen handelt, die erst in ihrer Summe zu einer unzumutbaren Arbeitssituation führen.
    • Vorgesetzte und Mitarbeiter(Innen) mit Personalverantwortung, z. B. Geschäftsführung, Regie, Heads of Department, sind Vorbilder und stehen in einer besonderen Verantwortung, korrigierend einzugreifen, wenn sie Verhaltensweisen beobachten, die im Widerspruch zu diesem Verhaltenskodex stehen.
  • Eine Aufklärung des Tatvorwurfs ist erforderlich, wenn die Geschäftsführung bzw. deren Vertreter(Innen) nicht Zeug(Inn)en des Vorfalls waren. Dies ist besonders bei Beschwerden schwierig, bei der/die Betroffene anonym bleiben möchte. Bei der Aufklärung des Sachverhalts sollten – soweit es die Vertraulichkeit erlaubt – auch dritte Personen befragt werden und der/die Beschuldigte mit den Vorwürfen konfrontiert werden, um ihr/ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen.
  • Gebotene Sanktionen je nach Schwere der sexuellen Belästigung
    • Hinweis auf die sexuelle Belästigung in der konkreten Situation und entsprechende Ermahnung, dieses Verhalten nicht zu wiederholen
    • Persönliches Gespräch mit anschließender Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen
    • Formelle schriftliche Abmahnung
    • Fristlose Kündigung
    • Strafanzeige bzw. Strafantrag

Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen der Filmwirtschaft

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen arbeitet bei der Bekämpfung von sexueller Belästigung in der deutschen Film- und Fernsehwirtschaft vertrauensvoll mit allen Mitgliedsunternehmen des Trägervereins der Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt mit. Sie ist in ständigem Austausch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, anderen zuständigen Behörden, den öffentlich-rechtlichen Sendern, sowie dem VAUNET – Verband privater Medien.

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