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Pressemitteilung

Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen warnt vor negativen Auswirkungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

3. November 2008
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Ministerpräsidenten fordern faire Aufteilung der Verwertungsrechte

Berlin, 3. November 2008 – Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten, mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Interessen der Produzenten für eine angemessene Vergütung bei einer digitalen Verbreitung ihrer Produktionen künftig besser zu berücksichtigen.

In der Protokollnotiz aller Länder, die von der Ministerpräsidentenkonferenz am 23. Oktober gebilligt worden ist, bekräftigen die Länder ihre Auffassung, dass die Sender den Produzenten und Urhebern „ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte“ gewähren sollen. Dies soll durch Selbstverpflichtungserklärungen der Sender erfolgen.

Wenngleich die Produktionswirtschaft die Erweiterung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots in das Internet für das Publikum grundsätzlich positiv sieht, so steht sie den Mediatheken-Angeboten dort kritisch gegenüber, wo sie die wirtschaftlichen Interessen der Produzenten nicht angemessen berücksichtigen, so der Regelung, dass Angebote mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten, die den 3-Stufen-Test erfolgreich absolvieren, auf unabsehbare Zeit im Internet verweilen dürfen,

Gleiches gilt für die generelle sieben-Tage-Regelung für ausgestrahlte TV-Programme. Hiervon werden die Parallelmärkte für VoD und DVD-Verwertung nachhaltig betroffen, daher wird die Allianz bei der Durchführung des Drei-Stufen-Tests in den Gremien darauf achten, dass diese marktlichen Auswirkungen in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen geht davon aus, dass in den laufenden Gesprächen mit den Sendern über die Terms of Trade in der digitalen Welt diese Bedenken angemessen berücksichtigt werden und es, wie von den Ministerpräsidenten gefordert, zu einer fairen Lösung für die Nutzung der digitalen Verwertungsrechte kommt. Letztlich geht es beiden Seiten um das Gleiche: die Festigung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das Publikum muss merken, dass neue Verbreitungsmöglichkeiten auch neue Programmproduktionen ermöglichen.

Der Vorsitzende der Allianz, Alexander Thies, verweist auf die Gespräche mit den öffentlich-rechtlichen und auch mit privaten Sendern über eine angemessene Aufteilung und Vergütung der Verwertungsrechte bei einer digitalen Verbreitung. Diese beziehen sich sowohl auf geförderte Kinoproduktionen, an denen Sender finanziell beteiligt sind, als auch auf TV-Produktionen, die von Produzenten mitfinanziert werden und stellt klar:

„Ich habe die berechtigte Erwartung, dass wir hier zu Lösungen kommen, die unsere Interessen berücksichtigen und zugleich auch die wirtschaftliche Voraussetzung mit schaffen, dass die Produzenten auch weiterhin leistungsstarke und innovative Partner der Sender sein können.“

Alexander Thies verweist zudem darauf, dass von einigen Politikern, wie dem Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, in jüngster Zeit Modelle angeregt wurden, wonach eine kommerzielle Verwertung zu marktüblichen Preisen über öffentlich-rechtliche Töchter erfolgen soll. An diesen Einnahmen müssen die Produzenten direkt profitieren.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen steht Gesprächen über solche kommerzielle Verwertungsmöglichkeiten aufgeschlossen gegenüber.

3. November 2008

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