YouTube und Google müssten bei Urheberrechtsverstößen die Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer angeben. Dies habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Bereits vor mehr als einem Jahr sei die Klage einer Filmverwerterin auf Landesgerichtsebene abgewiesen worden – nun im Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht sei anders entschieden worden, berichtet der Spiegel: YouTube muss bei Verstößen Mail-Adresse von Nutzern angeben
(frei zugänglich)