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Presseschau

Deutsche Filmverwerterin klagt: Google / YouTube müsse Mailadresse nennen

5. September 2017
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YouTube und Google müssten bei Urheberrechtsverstößen die Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer angeben. Dies habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Bereits vor mehr als einem Jahr sei die Klage einer Filmverwerterin auf Landesgerichtsebene abgewiesen worden – nun im Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht sei anders entschieden worden, berichtet der Spiegel: YouTube muss bei Verstößen Mail-Adresse von Nutzern angeben

(frei zugänglich)

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