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Presseschau

England: Grundlegende Änderung der Förderrichtlinien im November 2017

7. November 2017
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Beim BFI London Film Festival in diesem Jahr habe das BFI grundlegende Änderungen seiner Förderrichtlinien bekanntgegeben, die im Detail im November veröffentlich werden.

    Vorab berichtet filmecho/filmwoche über einzelne Maßnahmen:

    • Die regionale Förderung und Talentförderung wird ausgebaut.

    Im Bereich Projektentwicklung / Produktionsförderung:

    • Ein 50:50 Verhältnis der Geschlechter bei den Filmemachern.
    • Eine 20-Prozent-Beteiligung von BAME-Filmemachern (Black, Asian, Minority Ethnic).
    • Eine 9-Prozent-Beteiligung von Filmemachern aus dem Bereich LGBTQ (Lesbian, Gay, Bisexuel, Transgender, Queer or Questioning).
    • Eine 7-Prozent-Beteiligung für behinderte Filmemacher.

    Es handele sich hierbei allerdings nicht um Quoten, da man eine positive Diskriminierung vermeiden wolle.

    • Weiterhin wurden für die Förderprioritäten fünf kulturelle Ziele formuliert. Auch wurde die geförderte Mindestlaufzeit für Filmprojekte von 69 auf 60 Minuten reduziert und es gäbe keinen Zwang zur Kino-Auswertung mehr.
    • Debütfilme und Lower-Budget-Produktionen, also Erstlingswerke, würden bei einer Obergrenze von 1 Mio. Pfund künftig komplett finanziert werden.

    (Der ganze Artikel nur Print: Filmecho / Filmwoche vom 20.10.2017, Ausgabe Nr. 42/2017, S. 62)


    Britische Kreative gegen Brexitkurs
    Kräftigen Gegenwind würden die Kreativen zum EU-Austritt blasen, berichtet filmecho / filmwoche: Die Creative Industries Federation (CFI) warnte "vor dem Verlust zahlreicher Talente durch das Ende der Arbeitnehmerfreizügigkeit". Arbeitsfelder, wie auch der Film seien auf Beschäftigte aus anderen europäischen Ländern "angewiesen." (filmecho/filmwoche, Ausgabe  Nr. 43/2017 vom 27.10.2017, S. 43)

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