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Presseschau

EuGH: Internet-Provider können zur Sperrung illegaler Webseiten verpflichtet werden

27. März 2014
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Wenn eine Website nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials anbietet, könne sie mit einer richterlichen Anordnung gesperrt werden, meldet Spiegel online. Die Sperrmaßnahmen müssten nach europäischem Recht aber ausgewogen sein. Das sei der Kern eines Urteils, das der Europäische Gerichtshof am Donnerstag gefällt habe. Es sei in dem Prozess um den österreichischen Internetprovider UPC Telekabel Wien und den Filmverleih Constantin gegangen, der von UPC Telekabel verlangt habe, die Film-Streaming-Seite kino.to für dessen Nutzer zu sperren. Der Provider habe sich vor Gericht dagegen gewehrt: kino.to-Urteil der EU: Richter dürfen Internetseiten sperren (frei zugänglich)

Der EuGH betone, dass im Rahmen einer fraglichen Sperr-Anordnung die Urheberrechte und die verwandten Schutzrechte insbesondere mit der unternehmerischen Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer und der Informationsfreiheit der Internetnutzer kollidieren, berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Er weise jedoch darauf hin, dass es Sache der Mitgliedstaaten sei, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den sich gegenüberstehenden, grundrechtlich geschützten Interessen sicherzustellen. EuGH: Internet-Provider können zur Sperrung illegaler Webseiten verpflichtet werden (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung des EuGH: Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine Kunden den Zugang zu einer Urheberrechte verletzenden Website zu sperren (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)

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