„Muss der Internet-Provider Vodafone ein komplettes Webangebot sperren, weil dort Filme illegal zum Streamen angeboten werden?“, fragt das Handelsblatt. Das Oberlandesgericht München (OLG) sehe den Internetkonzern in der Pflicht. Die Richter hätten in einer ersten Einschätzung am Donnerstag wenig Erfolg für die Berufung gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung gesehen. Die Sperrung habe der Constantin-Filmverleih beantragt: Gericht sieht Vodafone bei illegalem Film-Streaming in der Pflicht (frei zugänglich)
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