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Presseschau

Jack Sparrows Synchronsprecher unterliegt in Rechtsstreit um Nachvergütung

15. August 2011
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Geschäftsstelle Berlin
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Markus Off, der Synchronsprecher von Johnny Depp im Blockbuster „Fluch der Karibik“, sei im Rechtsstreit um eine Nachvergütung nach §§ 32 a Abs. 2, 79 Abs. 2 Satz 2 UrhG vor dem KG Berlin gegen Disney und Buena Vista unterlegen, meldet das Institut für Medien- und Urheberrecht. Das Nachvergütungsverlangen beziehe sich auf die Erlöse der Beklagten aus der Kinoverwertung, der Video- und DVD-Vermarktung, der Vergabe von TV-Sendelizenzen und der Verwertung von TV-Senderechten. Die Vergütung des Klägers habe insgesamt gut 15.000 Euro betragen:KG Berlin: Synchronsprecher von Johnny Depp unterliegt im Streit um Nachvergütung nach § 32 a UrhG – Revision angekündigt (frei zugänglich)

Hierzu ein ausführlicher Artikel aus der Süddeutschen Zeitung:Ein Mann kämpft für seine Stimme (frei zugänglich)

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