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Presseschau

Justizministerium: Streaming-Nutzung auch aus illegalen Quellen nicht strafbar

8. Januar 2014
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Der neue Justizminister Heiko Maas habe auf eine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, dass das bloße Ansehen von Videos, die jemand illegal ins Internet gestellt hat, nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht strafbar sei, meldet die Frankfurter Allgemeine. Hintergrund sei die Abmahnwelle einer Anwaltskanzlei gegen Nutzer, die sich Pornofilme auf dem Webportal Redtube angesehen haben sollen (Streaming). Es gelte als äußerst ungewöhnlich, dass sich ein Justizminister zu laufenden Rechtsstreitigkeiten einschaltet: Bundesjustizminister: Streaming ist erlaubt (frei zugänglich)

Experten teilten die Einschätzung des Justizministeriums, dass Streamings rechtlich nicht als illegale Kopie zu gelten haben, berichtet Heise online. Abmahnanwälte und ihre Auftraggeber verträten hingegen die Ansicht, dass das Zwischenspeichern der Streams im Arbeitsspeicher schon eine Vervielfältigung im Sinne des Gesetzes ist und Streamingkonsum damit gegen das Urheberrecht verstößt. Einschlägige Urteile dazu gebe es aber nicht: Regierung: Betrachten von Streams verstößt nicht gegen Urheberrecht (frei zugänglich)

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