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Presseschau

Product placement: Kennzeichnungspflicht auch bei Kauf-Produktionen

15. September 2009
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Die Chefs der Staatskanzleien hätten nach Informationen der FAZ beschlossen, dass auch im Ausland eingekaufte Produktionen künftig gekennzeichnet werden müssen, wenn sie Product placement enthalten, meldet Meedia.de. Für eigene TV-Produktionen gelte das nach dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ohnehin – das Fernsehprogramm werde bald vor „Warnschildern“ wimmeln: Werbe-Warnschilder auch bei Fremd-Filmen (frei zugänglich)

    „Im deutschen Fernsehen wächst ein Schilderwald“, schreibt Peer Schafer in der Frankfurter Allgemeinen.  Von der Kennzeichnungspflicht betroffen seien ausschließlich nach dem 19. Dezember 2009 entstandene Produktionen. Könne sich nicht mit „zumutbarem Aufwand" ermitteln lassen, ob Plazierungen enthalten sind, entfalle die Kennzeichnungspflicht. „Dann aber sollen die Sender ihr Publikum informieren, dass sie sich nicht sicher sind, ob in dem gezeigten Film Product Placement vorkommt“: Schilder aufstellen (FAZ, 15.09.2009, Nr. 214 / Seite 33 – Medien)

    Im Fernsehblog auf den Seiten der Frankfurter Allgemeinen schreibt Peer Schader, den Sendern stinke es gewaltig, dass sie bald auch Kaufproduktionen kennzeichnen müssen. Es sei nämlich gar nicht so leicht herauszufinden, „ob in einem Film, den man einkauft, an irgendeiner Stelle Platzierungen enthalten sind, für die jemand kassiert hat. Entweder, weil viele Zwischenhändler, über die solche Geschäfte abgewickelt werden, davon überhaupt keine Ahnung haben, oder weil es bisher selten auf der Prioritätenliste von Hollywood-Studios stand, Rechteeinkäufern aus Deutschland genau darzulegen, wie und mit wessen Unterstützung sie ihre Programme finanzieren“: Weltexklusiv! Das Fernsehblog präsentiert die Product-Placment-Kennzeichnung (frei zugänglich)

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