Die AG Kino – Gilde hat jetzt auf die Ablehnung eines Eilantrags von Cinecitta-Betreiber Wolfram Weber gegen die Ungleichbehandlung von Gastronomie und Kinobetrieben in der aktuell gültigen Corona-Verordnung in Bayern durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof reagiert.
AG Kino: “Anhäufung von Auflagen entspricht nicht dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial in Kinosälen” von Jochen Müller auf BLickpunktfilm.de am 22.12.2021