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Presseschau

Kino: “Diese Anhäufung von Auflagen entspricht nicht dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial”

22. Dezember 2021
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Die AG Kino – Gilde hat jetzt auf die Ablehnung eines Eilantrags von Cinecitta-Betreiber Wolfram Weber gegen die Ungleichbehandlung von Gastronomie und Kinobetrieben in der aktuell gültigen Corona-Verordnung in Bayern durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof reagiert.

AG Kino: “Anhäufung von Auflagen entspricht nicht dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial in Kinosälen” von Jochen Müller auf BLickpunktfilm.de am 22.12.2021

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