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Presseschau

Kino.to: Inzwischen 25 Beschuldigte

25. August 2011
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Nach dem Paukenschlag mit der Razzia gegen die Hintermänner von „kino.to“ drehten die Ermittler „keineswegs Däumchen“, schreibt Dirk Fisser in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Wolfgang Klein von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden habe gegenüber dem Blatt erklärt, momentan drehe sich in seiner Behörde alles um kino.to. „Gigantische Mengen an Daten“ müssten ausgewertet werden. Ein Petabyte (eine Million Gigabyte) würde unter die Lupe genommen. Die Zahl der ursprünglich 21 Beschuldigten sei laut Klein im Zuge der Ermittlungen mittlerweile auf 25 gestiegen. „Und ich gehe davon aus, dass da noch der ein oder andere hinzukommen wird“:kino.to: Anklagen bis Ende des Jahres (frei zugänglich)

Unterdessen schreibt  Nikolaus Hammerschmidt in den Financial Times Deutschland, einige Juristen sähen gar keine Verletzung des Urheberrechts beim bloßen Ansehen von Filmen auf Streaming-Angeboten wie Kino.to. Streaming bezeichne den technischen Vorgang beim Anschauen eines Films: Der Nutzer öffnet den Film über seinen Internetbrowser und lädt die Datei vorübergehend in den Arbeitsspeicher seines Rechners herunter. Da der Film nach dem Ansehen automatisch gelöscht wird, mache sich der Nutzer – bislang – nicht strafbar. Ein Gesetz zum Streaming gebe es nicht, auch der Dritte Korb der Urheberrechtsreform, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, halte nichts dazu bereit: Verbrecher für eineinhalb Stunden(frei zugänglich)

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