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Presseschau

LfM-Chef Schneider: „Was kommt nach dem Rundfunkstaatsvertrag?“

29. Juli 2008
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    In Zeiten der stetig wachsenden Bedeutung des Internets als Kommunikationsmedium und Distributionsweg für audiovisuelle Inhalte stoße die primär auf den Rundfunk ausgerichtete Regulierung an ihre Grenzen, heißt es im Vortext eines Vortrages des Direktors der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Norbert Schneider, der auf den Seiten der Funkkorrespondenz jetzt online zugänglich ist.

    In dem Votrag „Medienregulierung in der digitalen Welt: Was kommt nach dem Rundfunkstaatsvertrag?“ plädiere Schneider dafür, dass die Medienregulierung sich auf „einige Eckpunkte“ verständigt, statt „ein sich weit verzweigendes Gesetzesnetz zu spinnen“. Zugleich halte der LfM-Direktor eine übergeordnete gemeinsame Medienanstalt der Länder für notwendig, die Parole „Rundfunk ist Ländersache!“ sei nicht mehr zeitgemäß.

    Über die Frage, wer was im Internet machen darf, stritten sich Rundfunkveranstalter sowohl untereinander als auch mit den Verlegern und dem Gesetzgeber, so Schneider weiter. Im „Alarmismus dieser Auseinandersetzung“ gehe unter, dass weit größere Akteure wie Google oder Microsoft längst dabei sind, an den alten Akteuren vorbei neue Informationsimperien aufzubauen. Und wenn die Streithähne es dann doch einmal merkten, fragten selbst die notorischen Regulierungsgegner unter ihnen „voller Erstaunen“, ob die das dürfen: „Offene See“ (frei zugänglich)

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