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Presseschau

Mindestlohn für Praktika: Ausnahme für drei Monate

30. Juni 2014
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    Geschäftsstelle Berlin
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    An diesem Montag dürften Experten bei einer Anhörung im Bundestag ihre Bedenken zum Mindestlohn vortragen, schreibt Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung. Sachverständige und Verbände hätten mehr als 200 Seiten an Stellungnahmen eingereicht, von der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger bis zum Bundesverband Schnellgastronomie und Imbissbetriebe. Viel Neues dürfte es aber nicht mehr geben. Auch die Ende vergangener Woche beschlossenen Ausnahmen dürften bleiben. So blieben Schnupper-Praktika während der Ausbildung oder des Studiums für drei Monate und nicht für sechs Wochen vom Mindestlohn ausgenommen: Lobbyisten kämpfen um Regeln beim Mindestlohn (frei zugänglich)

    Zu einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag zur Anhörung: Experten sehen Korrekturbedarf (frei zugänglich)

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