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Presseschau

Mindestlohn für Praktikanten: „Üppige Bezahlung“

16. Juni 2014
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    Wegen des neuen Mindestlohns könnten sich Praktika stark verkürzen, denn dauerten sie länger, wäre „eine üppige Bezahlung“ fällig. Ausnahme allerdings seien Pflichtpraktika, schreibt Paul Middelhoff bei Spiegel online und fragt: „Und was, wenn der Mindestlohn für Praktikanten kommt, sich Unternehmen wirklich weigern, für freiwillige Praktika zu bezahlen und die Schnupperarbeit auf sechs Wochen limitieren?“ Möglich sei, dass sich Betriebe am schlechten Beispiel der Bundesregierung orientieren, denn dort heiße es in einigen Ministerien schon lange: „Praktikanten bekommen Lohn, Pflichtpraktikanten nicht – und wir nehmen eben nur Pflichtpraktikanten“: Mindestlohn für Praktikanten: Darf’s ein bisschen kürzer sein? (frei zugänglich)

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