Die NRW-Landesregierung wolle das WDR-Gesetz ändern, schreibt Hans Hoff in der Süddeutschen Zeitung. Laut einer am Dienstag verabschiedeten Kabinettsvorlage müsse der Rundfunkrat künftig immer dann zustimmen, wenn Tochterfirmen des WDR Verpflichtungen übernehmen, deren Wert zwei Millionen Euro überschreitet. Auch ein neuer Passus, der auf die Qualifikation des neunköpfigen WDR-Verwaltungsrates abzielt, sei verabschiedet worden. Um den Verdacht auszuräumen, „dass es sich bei den Verwaltungsratssitzen vornehmlich um Versorgungspöstchen für verdiente Gremien-Gremlins handelt“, verlange die neue Fassung des WDR-Gesetzes eine konkrete fachliche Qualifikation: Gottschalks Erbe (frei zugänglich, SZ vom 10.09.2015, S. 23 – Medien)
Start / Newsportal / Presseschau / NRW: Kabinettsvorlage für neues WDR-Gesetz beschlossen