Liebe Mitglieder,
die Bundesländer haben in dieser Woche in Anlehnung an das von der Bundesregierung beschlossene Soforthilfeprogramm des Bundes (siehe Infoblatt 12) eigene Soforthilfeprogramme auf Landesebene aufgesetzt, die sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler richten, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Über die Programme der einzelnen Länder und deren Anlaufstellen möchten wir Sie mit diesem Update informieren. Alle Angaben sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Auch starten einzelne Programme heute oder erst in den kommenden Tagen. Bitte wenden Sie sich daher an die Anlaufstelle des jeweilige des Landes (siehe Links) für den aktuellen Stand der Programme und zu den vollständigen Antragsberechtigungen – vielen Dank.
Baden-Württemberg – Soforthilfe Corona
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Höhe der Soforthilfe: 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten. 15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten. 30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
Beantragung bei den zuständigen Kammern:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Freistaat Bayern – Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Höhe der Soforthilfe: Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro. Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro. Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro. Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro
Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin – Corona Soforthilfe-Paket I und II
Soforthilfe-Paket I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter:
Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)
Beantragung über die Investitionsbank Berlin (IBB):
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html
Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler:
Antragsberechtigt sind gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin. Für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit Betriebsstätte in Berlin.
Höhe der Soforthilfe: Für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln. Für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln
Beantragung über die Investitionsbank Berlin (IBB):
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
Brandenburg – Soforthilfe
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
Höhe der Soforthilfe: Bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro. Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro. Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro. Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro. Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro.
Beantragung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB):
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Freie Hansestadt Bremen – Corona-Soforthilfeprogramm
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.
Höhe der Soforthilfe: Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro.
Beantragung über die Förderbank BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH :
https://www.bab-bremen.de/wachsen/beratung/task-force.html
Freie und Hansestadt Hamburg – Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
Höhe der Soforthilfe: 2.500 Euro (Solo-Selbständige). 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter). 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter). 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)
Beantragung: Es können aktuell noch keine Anträge gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.hamburg.de/coronavirus/13727570/2020-03-17-bwvi-hotlines/
Hessen – Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten und mit Sitz in Hessen.
Höhe der Soforthilfe: 0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro. 6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro. 11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000 Euro
Beantragung ab 30.03.2020 online beim Regierungspräsidium Kassel: http://www.rpkshe.de/coronahilfe
Mecklenburg-Vorpommern – Liquiditätshilfen für Freiberufler und kleine oder mittlere Unternehmen (KMU)
Antragsberechtigt sind Kleinstbetriebe und Freiberufler für die Liquiditätshilfe in Form von rückzahlbaren Zuschüssen bis 20.000 Euro.
Höhe der Liquiditätshilfe: Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre. Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., Das erste Jahr ist tilgungsfrei
Beantragung bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH:
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html
Niedersachen – Zuschüsse für Selbständige, Kleinst-/Kleinunternehmen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Auch Start-ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss.
Höhe der Soforthilfe: Bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro. Bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro. Bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro. Bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Beantragung über die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen NBank: https://www.nbank.de/
Nordrhein-Westfalen – Soforthilfen für Kleinunternehmen
Antragsberechtigt für das Soforthilfeprogramm sind kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen.
Höhe der Soforthilfe: Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung). Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung). Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
Beantragung über das Wirtschaftsministerium NRW und die Bezirksregierungen https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Rheinland-Pfalz – Zukunftsfonds „Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen
Höhe der Soforthilfe: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro). Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro). Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
Beantragung ab 30.03.2020 bei der Förderbank Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz:
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/corona-soforthilfe-kann-bald-beantragt-werden.html
Saarland – Soforthilfen für Kleinunternehmer, Künstler, Kulturschaffende
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und max. 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr. Auch für freiberuflich tätige Künstler und Kulturschaffende.
Höhe der Soforthilfe: 3.000 bis 10.000 Euro
Beantragung über das Saarländische Wirtschaftsministerium:
https://www.saarland.de/254842.htm
Freistaat Sachsen – Darlehensprogramm „Sachsen hilft sofort“
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR
Höhe der Soforthilfe: Zinslose Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro
Beantragung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Sachsen:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp
Sachsen-Anhalt – Programm für Selbstständige und Kleinstunternehmer
Antragsberechtigt sind Unternehmer und Solo-Selbstständige
Höhe der Soforthilfe: Bis zu 5 Mitarbeiter: bis zu 9.000 Euro. 6 bis 10 Mitarbeiter: bis zu 15.000 Euro. 11 bis 25 Mitarbeiter: bis zu 20.000 Euro. 26 bis 50 Mitarbeiter: bis zu 25.000 Euro
Beantragung vrsl. ab 30.03.2020 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage.
Höhe der Soforthilfe: 2.500 Euro für Solo-Selbstständige. 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter. 10.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
Beantragung über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH):
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Freistaat Thüringen – Soforthilfeprogramm Corona 2020
Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft
Höhe der Soforthilfe: Bis 5.000 bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen von 1 (einschl. Inhaber) bis zu 50 Mitarbeitern)
Beantragung über Thüringer Aufbaubank (TAB):
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck
Sobald Informationen zu weiteren Programmen vorliegen werden wir Sie in einem weiteren Update und über unsere Sonder-Website darüber informieren: https://www.produzentenallianz.de/coronavirus/
Mit herzlichen Grüßen
Alexander Thies
Vorsitzender
Dr. Christoph Palmer
Geschäftsführer