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Ergebnis

„Ein kraftvoller Schritt“: ZDF verpflichtet sich zu Rahmenbedingungen einer fairen Zusammenarbeit mit den Fernsehproduzenten

13. Dezember 2016
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Nach ersten „Eckpunkten der Zusammenarbeit“ von ARD (2009) und ZDF (2010) und weiterreichenden „Eckpunkten 2.0“ der ARD aus diesem Jahr hat sich nach umfassenden und intensiven Konsultationen mit der Produzentenallianz nun auch das ZDF zu verbesserten „Rahmenbedingungen einer fairen Zusammenarbeit“ mit den Fernsehproduzenten verpflichtet. „Die Modernisierung der Terms of Trade mit den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern auf dem Weg zu ausgewogenen Vertragsbedingungen und einer fairen Aufteilung der Verwertungsrechte erreicht damit eine neue Qualität“, erklärt der Produzentenallianz-Vorsitzende Alexander Thies.

 

Berlin, 13. Dezember 2016 –  Das ZDF hat sich nach umfassenden und intensiven Konsultationen mit der Produzentenallianz zu verbesserten „Rahmenbedingungen einer fairen Zusammenarbeit“ mit den Fernsehproduzenten verpflichtet. Bausteine der ZDF-Rahmenbedingungen sind unter anderem:

  • Verbesserungen der Kalkulationsbedingungen
  • Rechteteilung zwischen Sender und Produzent durch Teilfinanzierung
  • Förderung von Innovation, Stoffentwicklung und Vielfalt durch einen neuen Innovationsfonds
  • Erhöhter Gewinnaufschlag bei längerer Online-Nutzung
  • Erhöhung Erlösbeteiligung

Die neuen ZDF-Rahmenbedingungen gelten während der nächsten KEF-Gebührenperiode 2017–2020 für vollfinanzierte und – neu: – auch für teilfinanzierte Auftragsproduktionen aller Genres.

Kalkulationsrealismus

Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind künftig auch bei Produktionen für das ZDF kalkulationsfähig, ebenso Rechtsberatungskosten und angemessene produktionsbezogene Aufwände für Arbeitsschutz. Abhängig von Genres gehören zu den jetzt anerkannten Stab-Positionen zum Beispiel Producer, Herstellungsleiter und Headautoren (bei Reihen und Serien), bei  historischen Themen oder sehr umfangreichen Produktionen eine Szenen- oder Kostümbildassistenz, eine Filmgeschäftsführung und deren Assistenz, Locationscouts und Motivaufnahmeleiter. Bei Dokumentationen werden Postproduktionskoordinatoren und bei Dokumentationen mit Spielszenen und hochfrequenten Projekten Herstellungsleiter anerkannt. Bei Entertainment-Produktionen werden Herstellungsleiter und Executive Producer zu marktüblichen Bedingungen kalkulationsfähig, Kosten für den Erwerb vorbestehender Formate abgegolten.

Teilfinanzierung

Wenn sich zwischen Kalkulation und Senderbudget eine Lücke zeigt, kann sie der Produzent durch eine Teilfinanzierung schließen und bekommt dafür eigene Verwertungsrechte. Voraussetzung ist eine einvernehmliche Budgetbestimmung. Übertragen werden können alle Rechte, die das ZDF nicht zur Erfüllung seines Funktionsauftrages benötigt.

Innovationsfonds

Das ZDF will die Entwicklung erfolgreicher Programme und die Kreativwirtschaft – besonders kleine und mittelständische Produktionsunternehmen – fördern und schafft dafür einen Innovationsfonds in Höhe von jährlich 2 Mio. Euro. Damit sollen Projekt- und Stoffentwicklungsverträge für Entwicklungsvorstufen (z.B. Exposés, Treatments, Konzepte)  und Projektentwicklung in allen Genrebereichen finanziert werden.

Mediatheken-Gewinnzuschlag

Wenn eine vollfinanzierte Auftragsproduktion länger als einen ununterbrochenen Zeitraum von 30 Tagen in ZDF-Telemedienangeboten zugänglich ist, wird der Gewinnaufschlag des jeweiligen Produktionsvertrages einmalig um bis zu 1 Prozentpunkt erhöht, die Kappungsgrenze liegt bei einem Volumen von 1,5 Mio. EUR (Nettofertigungskosten zzgl. HU). Bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen, Ko- und Förderproduktionen bleibt es bei einzelvertraglichen Regelungen.

Erhöhung Erlösbeteiligung

Produzenten werden an den Erlösen aus den Auslands-, Pay-TV-, Kino-, DVD- und VoD-Verwertungen mit bis zu 20 % an sämtlichen Bruttoerlösen (abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von bis zu 10 % und nachgewiesenen Synchronisationskosten) beteiligt.

Fazit

Überschlägt  man die Einzelposten und stellt in Rechnung, dass das ZDF auch die anerkannten Mittel zur rundfunkspezifischen Teuerungsrate von 2,01 % pro Jahr berücksichtigt, kommt man auf eine jährliche Verbesserung in zweistelliger Millionenhöhe, die dem deutschen Produktionsmarkt durch die neuen ZDF-Rahmenbedingungen zusätzlich zu Gute kommt. Diese Steigerung ist vergleichbar mit den geschätzten Effekten durch die Eckpunkte 2.0 bei der ARD.

„Auch wenn aus Produzentensicht noch längst nicht alles erreicht ist, kann man ohne falsche Bescheidenheit sagen, dass sich die Arbeit gelohnt hat“, erklärt der Produzentenallianz-Vorsitzende Alexander Thies. „Mit den ‚Rahmenbedingungen einer fairen Zusammenarbeit‘ bewegt sich das ZDF einen kraftvollen Schritt auf die angestrebten ausgewogenen Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte zu. Auch hier wird allerdings entscheidend sein, wie die neuen Regelungen gelebt werden, also von den Produzenten und den Senderabteilungen angewendet werden. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass die weiterhin nötige Fortentwicklung der Terms of Trade von Sendern und Produzenten vorangetrieben und das nach wie vor herrschende Machtgefälle zwischen Nachfragern und Anbietern ausgeglichen wird. Der Weg dorthin ist bereitet.“


Zum Download: ZDF-„Rahmenbedingungen einer fairen Zusammenarbeit“

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