Skip to content
Presseschau

„Angemessene Vergütung“ für Kameraleute

14. März 2013
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Unter Berufung auf eine Mitteilung des Berufsverbands Kinematografie (BVK) meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht, der BVK und die Constantin Film Produktion GmbH hätten dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim OLG München zur Beteiligung von Kameraleuten an den Erträgen aus der Verwertung von Kinofilmen zugestimmt. Damit trete in Deutschland erstmals eine gemeinsame Vergütungsregel im Bereich Kinofilm in Kraft, welche die „angemessene Vergütung“ gem. § 32 UrhG von bildgestaltenden Kameraleuten konkret festlegt: Erste gemeinsame Vergütungsregeln im Bereich Kinofilm in Deutschland (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung des BVK: Erste gemeinsame Vergütungsregel für Urheber bei Kinofilmen – 1,6 % vom Ertrag nach Rückzahlung von Fördermitteln für Kameraleute (frei zugänglich)

Scroll