Skip to content
Presseschau

„Boot“-Prozess: Landgericht München I entscheidet für Jost Vacano

3. Juni 2016
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Das Landgericht München I habe am 2. Juni 2016 das Urteil im langjährigen Urheberrechtsprozess des Chef-Kameramannes des Filmklassikers „Das Boot“, Jost Vacano, gegen die Bavaria Film und weitere Beklagte verkündet, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht unter Berufung auf eine Pressemitteilung des Berufsverbands Kinematografie e.V. (BVK). Das Gericht habe dem Kläger erhebliche nachträgliche Vergütungen zu. Die Zahlungsverpflichtungen der drei Beklagten summierten sich auf 474.560 Euro: Urteilsverkündung im langjährigen Rechtsstreit um „Das Boot“ (frei zugänglich)

Die Bavaria wolle Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, meldet Blickpunkt:Film. Wann ein endgültiges Urteil in dem seit über einem Jahrzehnt schwelenden Streit gefällt wird, sei damit völlig offen: „Boot“-Prozess: 475.000 Euro für Kameramann Jost Vacano

Zur Pressemitteilung des BVK: Vergütungsurteil im „Boot“-Prozeß: Kameramann erhält hohe Nachzahlungen und muß auch zukünftig beteiligt werden (frei zugänglich)

Scroll