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Presseschau

Uli Aselmann zur „Boot“-Entscheidung: „Beteiligungsansprüche der Kreativen sollten in gemeinsamen Vergütungsregeln festgelegt werden“

10. Juni 2016
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Zur Entscheidung des Landgerichts München I, dass Bavaria Film, WDR und Eurovideo den Kameramann Jost Vacano nachträglich am wirtschaftlichen Erfolg von „Das Boot“ mit einer Nachzahlung von rund 475.000 Euro beteiligen müssen, dokumentiert Blickpunkt:Film die Reaktionen der Beteiligten und Branche: „Zu unsere Mitglieder konkret betreffenden Gerichtsverfahren geben wir grundsätzlich keine Stellungnahmen ab“, erklärt Uli Aselmann, Vorsitzender der Produzentenallianz-Sektion Kino: „Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um eine Novelle des Urhebervertragsrecht bestätigt uns dieses Verfahren jedoch in unserer allgemeinen Einschätzung, dass entsprechende Beteiligungsansprüche der Kreativen in gemeinsamen Vergütungsregeln festgelegt werden sollten. Wir haben deshalb mit Verdi, dem BFFS und weiteren Verbänden den Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm vereinbart, der diese Ansprüche u.a. für Regisseure und auch für Kameraleute regelt. Zudem hat der BVK speziell für die von ihm vertretenen Kreativen mit einem unserer Mitglieder eine gemeinsame Vergütungsregel über die Beteiligung von Kameraleuten am Erfolg von Kinofilmen abgeschlossen. Solche von der Branche getroffenen Regelungen sollten nach unserer Überzeugung dann von den Gerichten auch berücksichtigt werden, denn sonst wird das mit dem Gesetz verfolgte Ziel, durch Tarifverträge und gemeinsame Vergütungsregeln Rechtssicherheit zu erreichen, verfehlt. Dass das das Gericht in dem vorliegenden Fall offensichtlich anders beurteilt hat, sehen wir als bedenklich an.“ – Reaktionen auf „Das Boot“-Urteil

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