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Presseschau

Bundesverwaltungsgericht bestätigt PC-Gebührenpflicht

28. Oktober 2010
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Wer internetfähige PCs und Handys besitzt, müsse Rundfunkgebühr zahlen – egal, ob die Geräte zum Radiohören und Fernsehen genutzt werden oder nicht, schreibt Joachim Huber im Tagesspiegel und erklärt, warum sich die Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht durchsetzen konnten: Zahlen, bitte (frei zugänglich)

Gewohnt meinungsstark befasst sich Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeinen mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Regelung gelte nicht mehr lange: Vom 1. Januar 2013 an werde ein Beitrag, „einer Steuer gleich“, pro Haushalt und pro Betriebsstätte erhoben.

Das Ziel der Beitragsreform werde immer deutlicher, so Hanfeld weiter: Es gehe „um den Erhalt der Pfründe von ARD und ZDF, mit welcher Regelung auch immer“. Die Ministerpräsidenten hätten, als sie in der vergangenen Woche dem neuen Gebührenmodell ihren Segen gaben, „das wahre Ziel der Beitragsreform offenbart: ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen nicht weniger bekommen. Um nichts anderes geht es.“ Die Bevölkerung möge schrumpfen, der Anteil der Erwerbstätigen nicht weiter wachsen, „der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber steigt und steigt“. Bis dato sei „verhöhnt und verlacht“ worden, wer behaupte habe, dass ARD und ZDF vom 1. Januar 2013 mehr im Säckel hätten. Die neue Rundfunkgebühr solle „aufkommensneutral“ sein. Jetzt sei hinter vorgehaltener Hand schon von einer möglichen „Überkompensation“ die Rede, die dann aber über die Jahre verrechnet werde: Gebühren, bis keiner mehr schaut (frei zugänglich)

Mehr zum Thema auf den Seiten des Instituts für Urheber- und Medienrecht: BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs (frei zugänglich)

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