Skip to content
Presseschau

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

13. Dezember 2018
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Laut dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-492/17) sei der Deutsche Rundfunkbeitrag rechtens. In Deutschland schlägt dem Rundfunkbeitrag seit Jahren Kritik entgegen. Ob er rechtens ist, dazu hat sich heute das EU-Gericht mit einem Urteil geäußert. Die Richter in Luxemburg beschäftigten sich unter anderem mit der Frage, ob es sich bei dem Beitrag um eine verbotene staatliche Beihilfe handelt, die gegen EU-Recht verstoße.

Direkt zur PRESSEMITTEILUNG Nr. 202/18 des EuGH, die das Urteil zusammenfasst: Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

Weitere Meldungen und Kommentare aus der Presse:

In der ZEIT: Der Rundfunkbeitrag darf auch weiterhin erhoben werden. Er ist keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstößt nicht gegen EU-Recht

Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

ARD.de: „Der Rundfunkbeitrag soll sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Gegner lehnen ihn aus verschiedenen Gründen ab.“

Rundfunkbeitrag ist rechtens

(frei zugänglich)

Scroll