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Presseschau

kino.to: Helfer zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt

13. Oktober 2015
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Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to seien vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, berichtet die Leipziger Volkszeitung. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten seien wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, der 29-Jährige müsse zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Männer hätten gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben: Kino.to-Raubkopierer in Leipzig zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt (frei zugänglich)

Das Kapitel kino.to schließe sich bald, schreibt Lea Fauth in der tageszeitung. Eine Seite wie kino.to könne heute gar nicht mehr die Reichweite erreichen könnte wie noch vor einigen Jahren. Man könne davon ausgehen, dass der Erfolg des illegalen Streaming-Portals auch Druck auf die Industrie ausgeübt habe, legale Möglichkeiten zum Streaming von Bewegtbild anzubieten. Das sei heute mit Angeboten wie netflix oder whatchever breit und für wenig Geld verfügbar: Prozess gegen Kino.to-Helfer (frei zugänglich)

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