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Presseschau

Mediatheken: Sender dürfen Programme in der Regel längst mindestens sechs Monate auf Abruf verfügbar machen

27. November 2015
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Die ARD, die den „Tatort“ jetzt dreißig Tage lang in der Mediathek zur Verfügung stellt, könnte die Folgen noch länger zeigen, schreibt Tilmann Gangloff in der Stuttgarter Zeitung. Es gebe keine neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die das erst jetzt möglich gemacht hätten, denn nach geltendem Recht könnten die Sender die meisten Produktionen schon jetzt weit über die sieben Tage hinaus zur Verfügung stellen. Für Eigen- und Auftragsproduktionen gebe es laut Oliver Castendyk von der Produzentenallianz Telemedienkonzepte, die inzwischen längst sämtliche Drei-Stufen-Tests passiert hätten, so dass „Fernsehfilme, Serien und Reihen in der Regel mindestens sechs Monate auf Abruf verfügbar gemacht werden dürfen“.

Dass die ARD ihre rechtlichen Möglichkeiten bei weitem nicht ausschöpft, könnte mit dem besonderen Schutz des eigenen Fernsehprogramms zusammenhängen, so Gangloff weiter. Gerade in den dritten Programmen seien die regelmäßigen „Tatort“-Wiederholungen nämlich ein absolut zuverlässiger Quotenbringer, der durch eine quasi permanente Online-Präsenz der einzelnen Folgen womöglich gefährdet wäre. Bemerkenswert sei der Zeitpunkt der Aktion. Es werde kein Zufall sein, dass der Schritt gerade jetzt erfolgt sei: Seit einiger Zeit machen sich Medienpolitiker dafür stark, die Sieben-Tage-Regelung grundsätzlich abzuschaffen: Vier Wochen Zeit für die Mördersuche (frei zugänglich)

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