Die „Rundfunkabgabe für alle“ komme am 25. März in München vor Gericht, schreibt Claudia Tieschky in der Süddeutschen Zeitung. Der Jurist Ermano Geuer, der gegen die neue Finanzordnung für ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Popularklage betreibt, habe mitgeteilt, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun für diesen Tag eine Verhandlung angesetzt habe. Geuer halte das von den Ländern verabschiedete Gesetz zur pauschalen Rundfunkabgabe für verfassungswidrig, unter anderem argumentiere er, es handle sich bei der neuen Rundfunkfinanzierung in Wahrheit um eine Steuer, somit seien die Länder nicht zuständig: Rundfunkabgabe vor Gericht (frei zugänglich)
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