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Presseschau

Rundfunkbeitrag vor Gericht

26. März 2014
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Der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland werde  seit Dienstag vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Ein Ingolstädter Anwalt und die Drogeriemarktkette Rossmann klagten, weil sie das seit 2013 geltende Finanzierungsmodell für verfassungswidrig halten. Nach Ansicht der Kläger handele es sich bei dem Beitrag um eine verdeckte Steuer, für die die Bundesländer als Partner des Staatsvertrages keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Das Urteil solle am 15. Mai verkündet werden: Rechtmäßigkeit auf dem Prüfstand (frei zugänglich)

Bei der Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die Klage des Anwalts Ermano Geuer gegen den Rundfunkbeitrag gehe es um die „gesamte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Wer gehofft habe, das Gericht werde schon am Dienstag eine Tendenz erkennen lassen, sei enttäuscht worden. Nur eine Frage sei den Richtern erkennbar besonders wichtig gewesen: „Steuer oder Beitrag?“ Einer gegen alle (SZ vom 26.3.2014, S. 25 – Medien)

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