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Presseschau

Urheberrecht: Gesetzesentwurf zur Nutzung verwaister Werke

11. April 2013
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Das Bundeskabinett habe am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Mit dem Gesetz solle zunächst die EU-Richtlinie 2012/28 vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht umgesetzt werden. Eine neu eingeführte Schrankenregelung der §§ 61 bis 61c UrhG solle die Nutzung verwaister Werke gesetzlich für zulässig erklären. Die Vorschriften sollen es einem abschließend bestimmten Kreis öffentlich zugänglicher und im Gemeinwohl errichteter Institutionen, insbesondere Bibliotheken, Archiven und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglichen, verwaiste Print-, Musik- und Filmwerke ins Internet zu stellen. Zugleich solle der vorgelegte Entwurf die Nutzung vergriffener Printwerke im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtern: Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung und dem Gesetzentwurf auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz: Pressemitteilung: Kabinett – Gesetzentwurf zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke, Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler (frei zugänglich)

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