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Pressemitteilung

Produzentenallianz: Nutzung verwaister Werke EU-weit einheitlich regeln!

13. Dezember 2011
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Stellungnahme der Produzentenallianz zum Entwurf der EU-Richtlinie über bestimmte Nutzungen verwaister Werke

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte zulässige Nutzungen verwaister Werke vor­gelegt. Verwaiste Werke sind zum Beispiel Bücher, Texte oder Filme, die zwar noch urheberrechtlich geschützt sind, deren Autoren aber nicht be­kannt sind oder nicht gefunden werden können. Nach der gegenwärtigen Rechtslage dürfen diese verwaisten Werke nicht genutzt werden, zum Beispiel können verwaiste Werke in Sammlungen europäischer Bibliothe­ken nicht digitalisiert und online zugänglich gemacht werden.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen begrüßt in ihrer Stellungnahme die Initiative der Kommission, die Frage der Nutzbar­ma­chung von verwaisten Werken einer gesetzlichen und innerhalb der EU harmonisierten Regelung zuzuführen. Der vorliegende „Vorschlag für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zu­läs­sige Formen der Nutzung verwaister Werke“ (KOM[2011] 289 endgültig) „erscheint insgesamt jedoch noch nicht ausgereift und bedarf in we­sent­li­chen Punkten der Präzisierung, Klarstellung und Ergänzung“, betont die Pro­duzentenallianz in ihrer Stellungnahme. „Das Regelungssystem stellt einen Eingriff in urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte, insbesondere der Vervielfältigung und der öffentlichen Zugänglichmachung dar und be­rührt damit einen der Grundpfeiler des Urheberrechts. Die Regelungen müssen daher den an Schrankenregelungen zu stellenden Anforderungen genügen und sollten so eng wie möglich ausgestaltet werden.“

Die Produzentenallianz betont, dass in der Richtlinie mit präzisen Vorgaben dafür Sorge getragen werden muss, dass die zulässige Nutzung verwaister Werke EU-weit einheitlich geregelt wird und dass die Ausgestaltung wesentlicher Regelungsbereiche nicht den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen werden darf. Unbedingt zu harmonisieren und strengen Anfor­de­rungen zu unterwerfen sind die Bestimmung einer  sorgfältigen Suche, die der Qualifizierung eines Werkes als verwaistes Werk unbedingt voraus­gehen muss, sowie eine klare eng begrenzte Regelung hinsichtlich der zulässigen Nutzungen verwaister Werke. Weiter soll ihre Nutzung „unbedingt stets vergütungspflichtig sein. Die Sicherstellung einer an­ge­mes­senen Vergütung kann und sollte über Verwertungsgesellschaften erfolgen.“ Außerdem fordert die Produzentenallianz, dass der Begriff des Rechteinhabers auch den Filmhersteller aufgrund seiner besonderen und umfassend verantwortlichen Stellung als Inhaber eines originären Leistungsschutzrechts umfassen muss.

Weil die Produzentenallianz den Richtlinien-Vorschlag als noch nicht aus­gereift ansieht, stellt sie klar, dass „weitere Beratungen bzw. Diskussionen ins­besondere für den audiovisuellen Bereich“ sinnvoll und wünschenswert wären.

Im Wortlaut: Stellungnahme der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke [KOM (2011) 289 entg.]

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