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Presseschau

WDR-Rundfunkrat will Rundfunk-Begriff „dringend“ neu definieren

7. Mai 2009
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Der WDR-Rundfunkrat habe sich für eine Neudefinition des Rundfunk-Begriffs im neu zu beschließenden 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder ausgesprochen, teilt der Westdeutsche Rundfunk mit. Das Gremium habe auf die EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien (AVM-Richtlinie) verwiesen, die alle elektronischen Medienangebote unabhängig von ihrer technischen Verbreitungsart erfasst und auf die Meinungsrelevanz eines Angebots abhebt: Rundfunkrat hält Neudefinition des Rundfunk-Begriffs für dringend erforderlich (frei zugänglich)

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