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Presseschau

Product Placement: Regeln sollen im 13. RÄStV festgeschrieben werden

27. April 2009
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Erst habe die Politik Produktplatzierung im deutschen Fernsehen abgelehnt, nun solle sie doch erlaubt sein, schreibt Claudia Tieschky in der Süddeutschen Zeitung. Die EU-Kommission habe 2007 zur Produktplatzierung nüchtern erklärt, sie sei „eine Tatsache in Kinofilmen und audiovisuellen Fernsehproduktionen“. Das sei auch auf deutschen Sendern so, wenn etwa in Importfilmen James Bond Auto fährt oder eine New Yorker Serienheldin schöne Schuhe kauft. Schätzungen zufolge ließen sich mit solchen Markenauftritte in den USA bis zu zehn Prozent der Produktionskosten von Kinofilmen und Serien decken.

Die Bundesländer bereiteten derzeit den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, in dem sie Regeln für legale Produktplatzierung festschreiben wollten. Bekannt sei, dass Schleichwerber unentdeckt gleich die Drehbücher zum Produkt bauen ließen, was die EU als Themenplatzierung verbiete. Die Allianz deutscher Produzenten – Film & Fernsehen habe jetzt einen Verhaltenskodex für die werbetreibende Industrie, Sender, Medienkontrolleure, Produzenten und Werber angeregt. Damit würde zum Beispiel festgelegt, wann ein Produkt zu sehr in den Vordergrund rückt oder die Unabhängigkeit von Drehbuchautoren gefährdet ist. Man ahne, so Tieschky weiter, es gehe den Kreativen vielleicht bald auch um Selbstschutz: Überraschung! (SZ vom 27.4.2009, Seite 15 – Medien; frei zugänglich)

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