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Presseschau

ZDF-Staatsvertrag: Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss „überwiegend erfolgreich“

25. März 2014
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    Der Streit über den ZDF-Staatsvertrag sei entschieden, meldet Spiegel online. Die Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF hätten „überwiegend Erfolg“. Das Bundesverfassungsgericht habe am Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Länder sollten bis 2015 einen verfassungsgemäßen Neuentwurf des ZDF-Staatsvertrags aufsetzen. Bis dahin bliebe die jetzige Regelung bestehen. Im Fernsehrat des Senders, der 77 Mitglieder hat, müsse der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, im Verwaltungsrat seien 6 von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrats „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben. Die Richter hätten festgelegt, dass Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber keine Parlamentarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regierungen in die Gremien schicken dürfen, so Spiegel online weiter: Urteil in Karlsruhe: Politik muss Einfluss auf das ZDF beschränken (frei zugänglich)

    Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, habe zur  Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie  Berichterstattung der Medien verwiesen, berichtet die Frankfurter Allgemeine. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der  Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln“, habe Kirchhof gesagt: Bundesverfassungsgericht: ZDF darf nicht zum Staatsfunk werden (frei zugänglich)

    Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich (frei zugänglich)

    Ebenfalls auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 (frei zugänglich)

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