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Update

Update 9: Infoblatt 7 zu Corona: Umgang mit Dreharbeiten

18. März 2020
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Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
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Liebe Mitglieder,

am Montag, den 16.3.2020, wurden von verschiedenen öffentlichen Stellen sog. Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen keinerlei Drehgenehmigungen mehr erteilt werden.

Das bedeutet jedoch nicht ohne Weiteres, dass Dreharbeiten generell untersagt sind. Klar ist, dass keine neuen Drehgenehmigungen für Dreharbeiten im öffentlichen Raum erteilt werden und bestehende von den hierfür zuständigen Behörden auch widerrufen werden können. Umgekehrt betreffen die Allgemeinverfügungen jedoch nicht ausdrücklich auch Dreharbeiten in geschlossenen Sets, an denen nur Mitwirkende und kein Publikum mitwirken. Wenn Publikum anwesend ist, dürfte es sich hingegen um eine Veranstaltung handeln, die untersagt ist. Wenn nur Mitwirkende dabei sind, handelt es sich eigentlich um normale Arbeit, die ja gerade nicht untersagt ist und – bis auf Weiteres – unter Beachtung etwaiger Auflagen der
Gewerbeaufsichtsämter weitergehen soll.

Allerdings werden diese Allgemeinverfügungen in den verschiedenen Bundesländern und auch von den jeweils örtlich zuständigen Behörden unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt. Eine Reihe von örtlichen Behörden vertreten die Auffassung, es handle sich auch bei geschlossenen Sets um vom Produzenten organisierte „Veranstaltungen“, die unter die Allgemeinverfügung fallen. Andere haben für geschlossene Dreharbeiten genau
das Gegenteil auch schriftlich bestätigt. Es empfiehlt sich deshalb, dies jeweils mit den örtlichen Behörden abzuklären. Jedenfalls werden auch keine Genehmigungen für Absperrungen und Stellplatzgenehmigungen mehr erteilt. Die nach den Allgemeinverfügungen eigentlich zulässigen Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel nicht erteilt.

Die bayerische Allgemeinverfügung etwa betrifft „Veranstaltungen“ und „Versammlungen“. Was darunter genau zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert. Es spricht jedoch viel dafür, dass im öffentlichen Raum zur aktuellen Berichterstattung stattfindende Aufnahmen oder ein Interview mit einem Passanten, solange es dafür keiner Drehgenehmigung bedarf, keine „Veranstaltungen“ oder „Versammlungen“ darstellen.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Mathias Schwarz
Justiziar des Verbandes und
Justiziar der Sektionen Kino und Animation

Prof. Dr. Oliver Castendyk
Wissenschaftlicher Direktor, Mitglied Geschäftsleitg.
Leiter Sektionen Entertainment und Dokumentation

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