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7 Grundsätze für einen guten Pitch

20. November 2014
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von denen Sender und Produzent profitieren können

I. Begrenzung der Teilnehmerzahlen

Die Teilnehmer sollten je nach Genre begrenzt werden, z.B. auf 4–5 Teilnehmer bei Dokumentationen. Dies hält die Kosten aller Beteiligten im Rahmen und erhöht die Chancen einer Kommunikation über Inhalte. „Massenpitches“ ermöglichen keine kreative Interaktion zwischen Senderredaktion und Produktionsunternehmen und zeugen oft von mangelnder Ernsthaftigkeit der Ausschreibung.

II. Transparentes Procedere

Für das Procedere vor und nach dem Pitch sollten klare Rahmenbedingungen und Fristen an die Teilnehmer kommuniziert werden, z.B.: Wie ist die Frist für das Erstgespräch? Wann wird die Entscheidung gefällt? Welche anderen Teilnehmer wurden eingeladen? Bei fehlendem Interesse des Senders: Was ist der Grund für die Ablehnung und wann ist mit einer Freigabe des Formats bzw. des Konzepts zu rechnen?

III. Konkrete Vorgaben

Für einen möglichst effizienten und zielgenauen Pitch sind konkrete Vorgaben des Senders unabdingbar. Die Ausschreibung sollte daher Informationen enthalten bezüglich des zur Verfügung stehenden Budgets (Größenordnung), der Länge, des Formats, des Sendeplatzes, des einzureichenden Materials (z.B. Exposé von bis zu 3 Seiten) und der Bewertungskriterien im Einzelnen.

IV. Sichere Finanzierung und sicherer Sendeplatz

Senderintern ist vor Ausschreibung eines Pitches sicher zu stellen, dass für das ausgeschriebene Format sowohl Sendeplatz als auch Finanzierung für Entwicklung und Produktion gewährleistet sind. Pitchings „ins Blaue hinein“, sind nicht nur unseriös, sondern stellen für den Produzenten eine finanzielle und personelle Belastung dar.

V. Honorierung

Die Teilnahme an einem Pitch mit hohen Anforderungen an das zu liefernde Material und/oder die exklusive Option für den Sender, sich für eine gewisse Zeit die Entscheidung über den Stoff/das Format vorzubehalten, sollten durch eine Teilnahme- oder Optionsgebühr honoriert werden.

VI. Ideenschutz

Bei einem Pitch sind Urheberrecht und Formatschutz zu beachten, z.B. durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die sicherstellt, dass die Programmidee nicht ohne Zustimmung des Produzenten verwendet wird.

VII. Einheitliche und fortlaufende Betreuung

Sowohl auf Produzenten- als auch auf Senderseite sind die jeweiligen für die Betreuung des Projekts zuständigen Ansprechpartner/innen zu benennen. Diese sollten eine kreative Weiterentwicklung von Stoff bzw. Format ermöglichen.

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