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Pressemitteilung

Produzentenallianz zur Reform des Urheberrechts: Pragmatische Fortschritte, trotzdem Nachbesserungsbedarf

17. März 2016
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Berlin, 17. März 2016 – Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den von Justizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Position der Urheber gestärkt werden, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden.

„Wir Produzenten haben bei der Kreation von Film- und Fernsehwerken eine Doppelfunktion“, erläutert der Produzentenallianz-Vorsitzende Alexander Thies. „Für die Urheberinnen und Urheber erscheinen wir oft als die ersten Verwerter, für die wirklichen Verwerter wie Sender, Filmverleiher und VoD-Plattformen sind wir faktisch Urheber – auch wenn uns das Gesetz diese Eigenschaft verweigert. Das bedeutet jedenfalls, dass wir ‚unsere‘ Urheber nur vergüten können, wenn auch die Kasse mit ‚unseren‘ Verwertern stimmt.“

„Wir freuen uns, dass im Regierungsentwurf durchaus pragmatisch die zunächst vorgesehenen Regelungen eines unbegrenzten Auskunftsanspruchs eingeschränkt wurden, die einen ungeheuren bürokratischen Aufwand bedeutet hätten, ohne auf der Urheberseite für eine nennenswerte Vergütung zu sorgen“, erklärt Alexander Thies weiter. „Wir begrüßen auch, dass das für uns Produzenten fatale Konzept eines Rechterückrufs nach 5 Jahren bei anderweitiger Verwertungsmöglichkeit in ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren mit Fortbestand eines einfachen Nutzungsrechts umgewandelt wurde. Dem Ziel, die Position der Urheber zu stärken, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden, ist der Regierungsentwurf damit jetzt näher gekommen, auch wenn aus unserer Sicht in einigen Punkten noch deutlicher Nachbesserungsbedarf herrscht. Grundsätzlich gilt aber: Die Urheberinnen und Urheber sind unsere Partner, die – genau wie wir – am Erfolg unserer gemeinsamen Werke beteiligt werden müssen. Diese Erfolgsbeteiligungen regeln wir in Tarifverträgen und Gemeinsamen Vergütungsregeln, wie wir sie unlängst zum Beispiel mit dem Regie-Verband vereinbart haben. Zur Vorbereitung weiterer Vergütungsregeln laufen derzeit zahlreiche Gespräche mit Sendern, der Gewerkschaft ver.di und verschiedenen Urheberverbänden. Wir sind zuversichtlich, dass uns auf diesem Wege und damit auch schon auf der Grundlage des derzeit geltenden Urhebervertragsrechts ein Interessenausgleich mit Urhebern und ausübenden Künstlern gelingen wird.“

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 230 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion und Werbung.

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