Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar bei der FFA eingereicht haben, meldet Filmecho/Filmwoche. Dies betreffe die Referenzförderung für Kinospielfilme sowie Kurzfilme als auch die Absatzförderung (Verleih). Anträge und Unterlagen, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden: FFA-Referenzförderung (frei zugänglich)
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