Skip to content
Presseschau

„Münchner Entwurf“: Neue Impulse zur Urhebervertragsrechtsnovelle

31. Juli 2015
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Das am 1. Juli 2002 in Kraft gesetzte Urheberrecht habe mehr Fragen aufgeworfen als gelöst, schreibt Peter Dehn im Film & TV Kameramann. Seit 13 Jahren werde darüber diskutiert, wie vor allem die Rechte der Urheber künstlerischer Werke, darunter auch der Filmschaffenden, gestärkt und gesichert werden könnten. Mit individuellen Regelungen wie Vereinbarungen zwischen Urheberverbänden und Sendern oder Ergänzungstarifverträgen sei seither versucht worden, unklare Regelungen mit Inhalten zu füllen. Der „Münchner Entwurf zum Urhebervertragsrecht“ wolle neue Impulse in eine Novelle einbringen. Einen Schwerpunkt bildeten Regelungen insbesondere für komplexe Werke wie z.B. Filmwerke, Buchübersetzungen und Vielautorenwerke. Ziel sei ein gerechter Ausgleich der Interessen von Kreativwirtschaft, werkvermittelnden Unternehmen und Urhebern und die Schaffung einer erhöhten Rechts- und Planungssicherheit, so die Initiatoren: „Münchner Entwurf“ zum Urheberrecht (frei zugänglich)

Auf den Seiten der Rechtsanwaltkanzlei SKW Schwarz: Münchner Entwurf zum Urhebervertragsrecht (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)

Scroll