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Presseschau

Ein juristisches Gutachten zeigt auf, was die Politik mit Blick auf das Programm von ARD und ZDF regeln darf und was nicht.

23. Oktober 2018
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Inwieweit darf der Gesetzgeber ARD und ZDF trotz Programmautonomie vorschreiben, wofür sie das Geld der Beitragszahler ausgeben? Einem Gutachten zufolge könnten die Bundesländer ARD und ZDF stärker verpflichten, hauptsächlich Information, Bildung und Beratung zu senden, wie Uwe Mantel bei DWDL berichtet: Laut einem von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok) in Auftrag gegebenen Gutachten, das der Verfassungs- und Medienrechtler Professor Hubertus Gersdorf erstellt hat, habe die Politik das Recht "den Angebotsauftrag der Sendeanstalten dahin zu konkretisieren, dass sie schwerpunktmäßig in den Bereichen Information, Bildung und Beratung senden“. Gersdorff weiter: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein ‘Grundrecht auf Quotenorientierung“. Politik dürfte ARD/ZDF mehr Info-Programm vorschreiben
(Frei zugänglich)

Gewaltige Einbußen für Dokumentarfilme und Produzenten durch den neuen Telemedienstaatsvertrag – Ausgleich per Protokollnotiz
Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Dem Gutachten nach dürfe der Gesetzgeber „nicht nur dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Ganzes, sondern auch für einzelnen Programme, etwa den Hauptprogrammen von ARD und ZDF, Schwerpunkte vorgeben“. Darüber hinaus kommt der Verfassungsrechtler Gersdorff, der das Gutachten erstellt hat zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber auch beim Budget die Berechtigung habe, den Sendern aufzugeben, die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag „überwiegend zur Finanzierung der Genres Information, Bildung und Beratung einzusetzen“. Für Hanfeld sind diese Vorgaben beim real existierenden Programm der Öffentlich-Rechtlichen nicht zu erkennen.

Dazu kommt, dass die Sender als Ausgleich für die Mediathekennutzung bei der Bezahlung für einen „fairen“ Ausgleich sorgen müssen, so eine noch festzulegende Protokollnotiz. Hanfeld kommentiert: „Wie sich das im Spiel der Kräfte auswirkt, wird man sehen beziehungsweise kann man sich denken: Die Sender sitzen mit ihren Einnahmen von jährlich mehr als acht Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag am sehr viel längeren Hebel.“ Das Gutachten mache jedenfalls die Debatte wieder auf.  Kein Grundrecht auf Quotenwahn

Direkt zum Gutachten auf der Website der AG Dok: „Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungsrechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?“

(Alle frei zugänglich)

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