Trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Filmförderungsgesetz in seiner rückwirkend durch die kleine Novelle geänderten Fassung mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit vereinbar ist, stehe nach wie vor die mögliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde im Raum, berichtet Blickpunkt:Film. Daher seien unter anderem die bislang aufgelaufenen Vorbehaltszahlungen noch nicht für eine Verwendung durch die FFA freigegeben. Die Frist für eine Verfassungsbeschwerde ende am 30. Mai, schon Ende März habe der HDF-Vorstand eine Erklärung verabschiedet, wonach eine Verfassungsbeschwerde keine Option sei, da „Chancen und Risiken in keinem akzeptablen Verhältnis“ stünden:FFG: Bangen bis Ende Mai
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