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Presseschau

FFG-Urteil: Gericht beendet jahrelange Unsicherheit

24. Februar 2011
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Die seit Jahren schwelende Auseinandersetzung um die bundesweite Förderung von Filmproduktionen gehe in die nächste Runde, schreibt Lutz Knappmann in den Financial Times Deutschland. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das 2010 neugestaltete Filmförderungsgesetz (FFG) für verfassungsgemäß erklärt hat, habe die Kinokette UCI angekündigt, eine Verfassungsklage zu prüfen.

„Wir appellieren an die klagenden Kinobetreiber, die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts jetzt auch zu akzeptieren und gemeinsam an einer zeitgemäßen Fortentwicklung des FFG zu arbeiten, zitiert Knappmann Chef der Kino-Sektion in der Produzentenallianz, Uli Aselmann: Gericht stützt Kino-Abgabe an Filmförderung (Financial Times Deutschland, 24.2.2011, S. 8, Medien / nicht online)

„Überdurchschnittlich schnell“ habe das Bundesverwaltungsgericht wesentliche Grundlagen der Entscheidung in einer Pressemitteilung veröffentlicht, berichtet Blickpunkt:Film. Demnach habe es aufgrund der Änderung des Filmförderungsgesetzes durch die kleine Novelle keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Heranziehung der Kinobetreiber zur Filmabgabe mehr gesehen und deshalb seinen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und die Revisionen der Klägerinnen gegen die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen: FFG-Prozess:Die Entscheidungsgrundlagen des BVerwG

Zur ausführlichen Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:Filmabgabe verfassungsgemäß (frei zugänglich)

Nach einer ersten Reaktion von Kulturstaatsminister Bernd Neumann habe auch die Produzentenallianz das Leipziger Urteil zur Filmabgabe begrüßt, berichtet Filmecho/Filmwoche und zitiert Uli Aselmann: „Wir sind sehr erleichtert, dass damit die Zukunft dieses überaus wichtigen Finanzierungselements für den deutschen Film gesichert ist.“Produzentenallianz über Leipziger Filmabgabe-Urteil erleichtert (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung von Staatsminister Bernd Neumann auf den Seiten des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung:Bundesverwaltungsgericht bestätigt wichtigen Bereich der Filmförderung des Bundes (frei zugänglich)

In ersten Stimmen zum Urteil des BVerwG schwinge vorrangig Erleichterung mit, verbunden mit der Aufforderung an die Kinobetreiber, den Richterspruch zu akzeptieren und die juristische Auseinandersetzung zu beenden, berichtet Blickpunkt:Film und zitiert UCI-Geschäftsführere Ralf Schilling, dessen  „verfassungsrechtliche Bedenken“ vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig nicht ausgeräumt werden konnte: „Wir erwarten nun die schriftliche Urteilsbegründung, die wir eingehend prüfen werden, um dann gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Solange die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt sind, erfolgt die Zahlung der FFA-Abgabe weiter unter Vorbehalt."FFG-Entscheidung: Reaktionen aus Branche und Politik

„Dutzende deutsche Filme“ profitierten jedes Jahr von der Filmförderabgabe, heißt es in der Frankfurter Allgemeinen. Die Kinobetreiber hätten sich vor Gericht gewehrt, dass sie sie mitfinanzieren müssen – „ohne Erfolg“:Die Filmförderabgabe ist verfassungskonform (frei zugänglich)

Das Gericht habe „eine jahrelange Unsicherheit, die das deutsche Filmfördersystem belastet und teilweise gelähmt hatte“, beseitigt, heißt es in der Süddeutschen Zeitung. „Das Kulturstaatsministerium“ und die Filmförderungsanstalt in Berlin dürften sich bestätigt fühlen:Filmförderung ist verfassungskonform (SZ vom 24.02.2011 – Medienseite)

„Wer bezahlt für den deutschen Film?“, fragt Spiegel online: „Die hiesigen Kinobetreiber wollten es nicht mehr tun.“ Sie seien gerichtlich gegen die Verpflichtung vorgegangen, für die Bundesfilmförderung aufkommen zu müssen – „vergeblich“. Am Mittwoch sei ihre Klage vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht gescheitert:Kinobetreiber müssen weiter Filme fördern (frei zugänglich)

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