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Presseschau

Filmabgabe: Wie geht es weiter?

22. Juni 2018
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Auch Streaminganbieter mit Sitz im Ausland können zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz herangezogen werden. Das entschied die Europäische Kommission und wies damit eine Grundsatzklage ab, wir berichteten dazu. Bereits 2016 gab es eine Entscheidung der Europäischen Kommission in Brüssel dazu, dass das 2014 novellierte deutsche Filmförderungsgesetz (FFG) mit EU-Recht vereinbar ist. Das FFG enthält daher die Regelung, dass auch Videoabrufdienste mit einem ausländischen Sitz verpflichtet sind, die Filmabgabe an die in Berlin ansässige Filmförderungsanstalt (FFA) zu zahlen. Ausländische Unternehmen müssen demzufolge auf die in Deutschland erzielten Umsätze hin die Filmabgabe leisten.
Wie es nun weitergehe damit sei, so Medienkorrespondenz „unklar“.
„Denkbar wäre, dass das US-Unternehmen noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltet. Oder Netflix setzt sich gegen die Aufforderung der FFA, die Filmabgabe zu bezahlen, vor einem deutschen Gericht zur Wehr. Im Gefolge der Klage von Netflix hat nach MK-Informationen auch der Internetriese Google sich bisher geweigert, für seinen Dienst Google Play Movies an die FFA eine Filmabgabe zu bezahlen. Der Online-Konzern Amazon, der den Streaming-Dienst Prime Video betreibt, zahlt hingegen die Filmabgabe. Amazon ist in Deutschland mit einer Niederlassung vertreten, die in München angesiedelt ist.“ Netflix-Klage gegen deutsche Filmförderabgabe vom Europäischen Gericht abgewiesen

(Frei zugänglich / vom 19.6.)

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