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Presseschau

TV-Serien-DVDs nicht immer videoabgabepflichtig

31. Januar 2011
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Laut Filmförderungsgesetz sind Programmanbieter verpflichtet, an die Filmförderungsanstalt (FFA) die sogenannte Videoabgabe zu leisten, wenn Medienträger wie DVD und Blu-Ray Filminhalte mit einer Laufzeit von mehr als 58 Minuten enthalten, schreibt VideoMarkt. Die 21. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts habe jetzt entschieden, dass diese Laufzeit nicht auf die Gesamtlaufzeit einer DVD (bzw. die Gesamtlänge der auf einer DVD enthaltenen Filmfolgen) bezogen werden kann, sondern nur auf die Laufzeit der einzelnen Folgen. In diesem fall bestehe in der Regel keine Pflicht zur Zahlung an die FFA:DVDs mit TV-Serien nicht zwingend abgabepflichtig

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