Skip to content
Update

UPDATE 32-2020: Infoblatt 28 zu Corona: Gemeinsames Hilfsprogramm der Bundes‐ und Länderförderer / Eigenständige Hilfsmaßnahmen der Länderförderer

7. Mai 2020
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Liebe Mitglieder,

bereits Ende März haben die Länderförderer zusammen mit der Filmförderungsanstalt und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein gemeinsames Hilfsprogramm beschlossen, um die Auswirkungen der Corona-Krise für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino abzumildern. Wir hatten Sie darüber bereits mit dem Infoblatt 16 am 1. April informiert . Inzwischen können bei den beteiligten Fördereinrichtungen Mittel aus diesem Hilfsprogramm beantragt werden.

Das gemeinsames Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen in der Regel gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffene Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder bereits ausgeschöpft wurden bzw. nicht in Anspruch genommen werden können. Die FFA hat inzwischen eine zentrale Infoseite eingerichtet mit sämtlichen Informationen, den Antragsformularen sowie ausführlichen FAQ (siehe auch Anlage, Stand 04.05.2020).

https://www.ffa.de/corona-soforthilfe.html

In Ergänzung zum gemeinsamen Hilfsprogramm haben Länderförderer damit begonnen, eigene Corona-Hilfsmaßnahmen aufzulegen. Über den aktuellen Stand hierzu möchten wir Sie nachfolgend informieren:

Film- und Medienstiftung NRW

NRW-spezifisches Programm für Entwicklungsförderung (Dritte Corona-Hilfsmaßnahme). Bis Ende 2021 und rückwirkend ab dem 01.01.2020, wird die Film- und Medienstiftung ein Budget in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro für die Entwicklung von neuen Filmprojekten nordrhein-westfälischer Produzent*innen und Autor*innen zur Verfügung stellen. Für produktionsvorbereitende Maßnahmen, wie Drehbucherstellung, Projektentwicklung und Produktionsvorbereitung, soll die Förderung in Form von Zuschüssen ausgereicht werden. Über die Zuschussförderung entscheidet der Filmförderausschuss der Filmstiftung im Rahmen der regulären Fördersitzungen. (Stand 07.05.2020)

https://www.filmstiftung.de/news/film-und-medienstiftung-nrw-startet-ihre-dritte-corona-hilfsmassnahme/

 

Medienboard Berlin-Brandenburg / Berliner Senat

Unternehmen, die an der Produktion oder dem Verleih von audiovisuellen Inhalten beteiligt sind, und in den letzten drei Jahren eine Förderung durch das Medienboard Berlin-Brandenburg erhalten haben, können bei der Investitionsbank Berlin Mittel aus dem Soforthilfepaket IV in der Höhe von bis zu 25.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 Euro) beantragen. Die Anträge können vom 11. Mai bis 15. Mai 2020, 18 Uhr eingereicht werden. Siehe auch das Infoblatt 27 vom 6. Mai (Link zum Update). https://www.medienboard.de/foerderung-film/corona

FFF Bayern

Der neu eingerichtete Förderbereich „Extended Realities (XR)“ soll gerade jetzt in der Corona-Krise den Kreativen die Möglichkeit zu bieten, zusätzlich zu ihren etablierten Arbeitsweisen und renommierten Projekten neue Wege zu gehen. Die neue FFF XR-Förderung startet im April 2020 und umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) und immersive Soundprojekte. Ein eigener Vergabeausschuss wird zwei Mal im Jahr über die Vergabe entscheiden.
https://www.fff-bayern.de/corona.html

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

Neben der Teilnahme am bundesweiten Rettungsschirm, hat die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein das Sonderprogramm “3×3” (drei Drehbücher in drei Jahren), aufgelegt. Mit dem neuen und einmaligen Projektförderinstrument “3×3” sollen die Kreativen und Produzentinnen und Produzenten im Rahmen der Incentive-Förderung am Standort kurzfristig in die Lage versetzt werden, langfristig neue Filmprojekte zu entwickeln und auf diesem Weg ihre Marktchancen wieder zu verbessern. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nehmen für diese Maßnahme 1,95 Millionen Euro in die Hand. Mit diesen Mitteln können in den kommenden drei Jahren rund 40 neue Projekte im Film-Norden entwickelt werden. Eine 3×3-Förderung in Höhe von 150.000 Euro kann beantragt werden, wenn Autorin oder Autor und/oder Regie, Produzentin oder Produzent mit Hauptsitz und ein wesentlicher Teil der Handlung in der Förderregion liegen bzw. ansässig sind.
https://www.ffhsh.de/de/news/2020/20200403-corona-hilfspaket-kinos-filmbranche-norden.php

 

Über mögliche weitere zusätzliche Hilfsmaßnahmen der Förderer werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Mit herzlichen Grüßen,

Dr. Christoph Palmer
Geschäftsführer

Scroll