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Filmfinanzierungsreform 2025

18. April 2024
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Vier Branchenverbände, ein gemeinsames Ziel: Eine umfassende Reform der Filmförderung des Bundes soll künftig künstlerischen und Publikumserfolg mehr belohnen und den Filmstandort Deutschland international wettbewerbsfähig machen!

 

Im letzten Jahr haben die Produktionsallianz, der Produzent*innenverband, die AG DOK und die Deutsche Filmakademie eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des FFG vorgelegt. Ergänzend dazu folgen hier Überlegungen für ein Gesetz zu einer Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt und ein Gesetz zur Einführung eines Anreizmodells für den Filmstandort Deutschland vor – basierend auf den im Februar veröffentlichten Eckpunkten der BKM.

Entscheidend ist, dass die INVESTITIONSVERPFLICHTUNG und die AUTOMATISCHE STANDORTFÖRDERUNG zusammen mit der Reformierung der FFA/BKM-Strukturen und Förderungen gleichzeitig am 1.1.2025 in Kraft treten. Nur durch das Zusammenspiel der vorgenannten Säulen kann die Reform für den deutschen Film schnellstmöglich ihre Wirkung entfalten und den Filmstandort Deutschland national wie auch international nachhaltig stärken und einen echten wirtschaftlichen Impuls setzen. Insbesondere der enge Zusammenhang zwischen Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt und einem zeitgemäßen Anreizsystem macht eine gleichzeitige Einführung der beiden Instrumente zwingend erforderlich. Die Kombination aus privaten Investitionen und staatlichen Anreizen führt zu einer nachweislichen Marktbelebung und Effizienzsteigerung der eingesetzten Mittel.

Alle weiteren Ausführung in der Stellungnahme der AG DOK, der Deutschen Filmakademie, des Produzent*innenverbandes und der Produktionsallianz zu einer Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt und einer Anreizförderung

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