An diesem Donnerstag (15.3.) wollten die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer in Brüssel angesetzten Konferenz Änderungen im Telemedienauftrag beschließen. In diesem Regelwerk ist festgelegt, welche Angebote die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im Internet machen dürfen – und welche nicht. Vorab ein Pressebericht von gestern (14.3.) dazu:
Eigentlich sollten die Ministerpräsidenten der Länder am heutigen 15.3. darüber abstimmen, was ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig online stellen dürfen. Dazu werde es nicht kommen, sagt der sachsen-anhaltinische Staatsminister Rainer Robra gegenüber @mediasres gestern (14.3.2018) in einem Gespräch mit Christoph Sterz auf Deutschlandfunk.de: Wieder keine Einigung
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