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Presseschau

Rundfunkkommissionssitzung: Strukturreform, Verweildauern in Mediatheken – Forderung der Produzentenallianz bleiben

2. Februar 2018
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Zum zweiten Mal hätten die Ministerpräsidenten der Länder eine wichtige medienpolitische Entscheidung verschieben müssen, schreibt Christian Meier in der Welt. Die Frage sei, was öffentlich-rechtliche Sender im Internet dürfen – und was nicht: „Die Produzentenallianz, eine Vereinigung von Film- und Fernsehproduzenten, fordert bei längeren Verweildauern finanzielle Nachbesserungen für ihre Mitglieder. Dies betrifft Produktionen, die von den Produzenten mitfinanziert und nicht voll von den Sendern als Auftraggeber bezahlt werden.“ Dies sei einer der offenen Punkte bei den Treffen gewesen: Die Verweildauern für Serien und Filme in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken. „Das Grundproblem ist hier, dass die Sender sich längere Verweilzeiten wünschen. In der Theorie müssen viele Videos nach sieben Tagen wieder gelöscht werden, in der Praxis gibt es einige Ausnahmeregelungen.“ Eine solche Einigung über den Telemedienauftrag wäre, betont Meier, „allerdings erst der Anfang in einem medienpolitisch äußerst wichtigen Jahr.“ Noch im Frühjahr berieten die Medienpolitiker erneut über die von ARD, ZDF und Deutschlandradio im vergangenen Jahr vorgelegten Reformpläne: Wer hat Angst vorm Telemedienauftrag? (frei zugänglich)

Die Ministerpräsidenten und ihre federführenden Staatskanzleichefs hätten Erkenntnisse aus einer Anhörung berücksichtigen wollen, die erst am Mittwochabend stattgefunden habe, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Beteiligt gewesen seien der ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm, ZDF-Intendant Thomas Bellut und Produzentenallianz-Geschäftsführer Christoph Palmer: Erst mal weiter so wie vorher (frei zugänglich)

Zu der Frage, wie lange ARD und ZDF Programme, die sie nur zum Teil finanziert oder in Auftrag gegeben haben, online in ihren Mediatheken vorhalten dürfen, hätten die Ländervertreter am Mittwoch nochmals Intendanten und Produzenten angehört, schreibt Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeinen. Die sogenannte „Sieben-Tage-Regel“, die de facto längst nicht mehr gilt, solle fallen. Europäische Lizenzankäufe sollten dreißig Tage lang online sein. Was mit den Rechten von Produzenten, Urhebern und Dokumentarfilmern bei teilfinanzierten oder Auftragsproduktionen insgesamt wird, scheine noch offen. Es müsse einen „fairen finanziellen Ausgleich“ für die Kreativen geben, sagt die Politik. Die Urheber befürchteten indes nach wie vor, von den Sendern ausgebootet und um alle ihre Rechte gebracht zu werden: Im Schatten der Groko (FAZ, 2.2.2018, Nr. 28, S. 13 – Medienseite / nicht frei zugänglich)

Die Bundesländer haben ARD, ZDF und Deutschlandradio aufgefordert, ihre im September vorgelegten Reform-Vorschläge bis Mitte April zu überarbeiten. Dazu ein Beitrag auf medias@res auf Deutschlandfunk.de: Länder verlangen Auskunft über weitere Reformen (frei zugänglich)

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